Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle
Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 21:28
Tja, also die totale Wahrheit weiß ich natürlich nicht, aber auf das was die Zulassungsstelle sagt ist unverbindlich.... Ein bekannter Polizist sagte jedenfalls zu mir ohne erkennbares registriertes Kennzeichen lassen wir niemand weiterfahren, der bleibt definitiv stehn und bekommt eine Anzeige, im oben verlinkten Artikel seht es auch nochmal sogar fett gedruckt... Aber wie gesagt ich weiss es nicht aber es haben alle Argumente mir bei der fehlenden aber erteilten Plakette nichts genützt...
Wenn es interessiert hier mal meine ganze Geschichte:
Ich habe eine 150er Etz mit großem Kennzeichen. Da ist dann oben etwas näher am Rücklicht. Irgendwann überholt mich ein Streifenwagen, winkt mich raus und beschwert sich das er den Obersten Strich meines Stadtbuchstabens nicht lesen könnte und unterstellt mir noch ich hätte das absichtlich gemacht um nicht geblitzt werden zu können. Nach etwas Beruhigung spricht er mir eine Verwarnung aus und sagt ich solle mir gefälligst das kleine Kennzeichen beim TüV zuteilen lassen. Gesagt getan und den TüV Man darauf angesprochen. Da Hu im Winter abgelaufen war ich drüber. Der TüV sagt mir würde er ja machen dann bekommt er aber Ärger mit seinem Chef weil den der Chef der Zulassungsstelle angerufen hat...(steht ja schon oben warum). Er sagt mir noch da klebe ich die Marke nicht falls es dort ein neues Kennzeichen gibt... Wenn nicht können die die auch kleben oder Du kommst wieder her. Fahren darf ich ich hab ja die Bescheinigung. Ich auf direkten Weg zur Zulassungsstelle rein mit meinem Anliegen...wurde abgelehnt weil nicht original und den Rest als ich wieder rauskam kennt Ihr... Strafzettel vom Ordnungsamt 20€ und vorführung bei Polizei, Einspruch Unterlagen eingericht, Fahren ohne TüV abgeschmettert Polizei zufrieden. Ordnungsamt sagt schön ist aber nicht unser Ding 20€ bleiben zu zahlen, Punkt.
Also ich will nicht rechthaberisch rüberkommen und weiß auch nicht genau wer alles recht hat, aber ich kann nur warnen auf wen auch immer zu hören, darauf berufen kann man sich nicht.
Wenn es interessiert hier mal meine ganze Geschichte:
Ich habe eine 150er Etz mit großem Kennzeichen. Da ist dann oben etwas näher am Rücklicht. Irgendwann überholt mich ein Streifenwagen, winkt mich raus und beschwert sich das er den Obersten Strich meines Stadtbuchstabens nicht lesen könnte und unterstellt mir noch ich hätte das absichtlich gemacht um nicht geblitzt werden zu können. Nach etwas Beruhigung spricht er mir eine Verwarnung aus und sagt ich solle mir gefälligst das kleine Kennzeichen beim TüV zuteilen lassen. Gesagt getan und den TüV Man darauf angesprochen. Da Hu im Winter abgelaufen war ich drüber. Der TüV sagt mir würde er ja machen dann bekommt er aber Ärger mit seinem Chef weil den der Chef der Zulassungsstelle angerufen hat...(steht ja schon oben warum). Er sagt mir noch da klebe ich die Marke nicht falls es dort ein neues Kennzeichen gibt... Wenn nicht können die die auch kleben oder Du kommst wieder her. Fahren darf ich ich hab ja die Bescheinigung. Ich auf direkten Weg zur Zulassungsstelle rein mit meinem Anliegen...wurde abgelehnt weil nicht original und den Rest als ich wieder rauskam kennt Ihr... Strafzettel vom Ordnungsamt 20€ und vorführung bei Polizei, Einspruch Unterlagen eingericht, Fahren ohne TüV abgeschmettert Polizei zufrieden. Ordnungsamt sagt schön ist aber nicht unser Ding 20€ bleiben zu zahlen, Punkt.
Also ich will nicht rechthaberisch rüberkommen und weiß auch nicht genau wer alles recht hat, aber ich kann nur warnen auf wen auch immer zu hören, darauf berufen kann man sich nicht.