Re: Krümmer-Problem m. Fussraste u. Bremshebel
Verfasst: Fr 4. Aug 2017, 11:24
Moin,
zuerst einmal: Ich habe keine Ahnung ob das Folgende alles so wirklich stimmt. Ich möchte mich aber auf folgende Infos beziehen wenn ich die offenen Töpfe meines 61er Jawa-Umbau eintragen lasse. Vielleicht hilfst es Dir ja ein Stück weit.
Ich hatte mich mal vor einiger Zeit etwas belesen und hatte das so verstanden:
Angabe in Phon laut Baujahr (z.B. 84 Phon). PLUS Zuschlag für neuere Messmethode 26 dB.
Ergibt 110 dB, die man haben darf. Sollte reichen, oder?
Hab ich hier auch nochmal gefunden:
http://www.alien-girl.de/msr/CX-Seite/G ... raeder.pdf
Zitat:
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.
Und hier zum Thema eintragen, "was geht und was nicht", auch recht interessant:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Wahrscheinlich liegt die Wahrheit, wie so oft, irgendwo dazwischen.
zuerst einmal: Ich habe keine Ahnung ob das Folgende alles so wirklich stimmt. Ich möchte mich aber auf folgende Infos beziehen wenn ich die offenen Töpfe meines 61er Jawa-Umbau eintragen lasse. Vielleicht hilfst es Dir ja ein Stück weit.
Ich hatte mich mal vor einiger Zeit etwas belesen und hatte das so verstanden:
Angabe in Phon laut Baujahr (z.B. 84 Phon). PLUS Zuschlag für neuere Messmethode 26 dB.
Ergibt 110 dB, die man haben darf. Sollte reichen, oder?
Hab ich hier auch nochmal gefunden:
http://www.alien-girl.de/msr/CX-Seite/G ... raeder.pdf
Zitat:
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.
Und hier zum Thema eintragen, "was geht und was nicht", auch recht interessant:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Wahrscheinlich liegt die Wahrheit, wie so oft, irgendwo dazwischen.