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Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 11:22
von Gra
fiedelde hat geschrieben:...bei km 92 mit überholten Motor und vorsichtiger Fahrweise...
braendel hat geschrieben:fiedelde hat geschrieben:92 mit überholten Motor und vorsichtiger Fahrweise
Was ist dann bei Dir unvorsichtig ?
Ich denke das km bzw das km/h macht hier den feinen Unterschied
Grüße
Markus
PS:
Ich habe auch schon öfters auf Wunsch der Besitzer Blinkanlagen an Fahrzeugen verbaut, die eigentlich keine bräuchten.
Alle ohne Warnblinke und Eintragungsfrei.
Wenn das jemand so will, finde ich das OK.
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 15:42
von feuereisen
AWO_Ziege hat geschrieben:
Und ich würd auch sagen, ab 1.1.62 musst du Blinker dran haben.....theoretisch....

Glaub ich
Gruß Ziege
Glauben heißt nicht Wissen..... In der DDR war eine Blinkanlage am motorisierten Zweirad erst 1984 mit Inkrafttreten der 4. Durchführungsbestimmung der STVZO vorgeschrieben. Alle vor diesem Datum in der DDR neu zugelassenen Kräder ohne Blinkanlage fallen unter den Bestandsschutz des Einigungsvertrages. In Punkto Fahrzeugoptik hat hier eine DDR Zulassung eindeutige Vorteile gegenüber dem "Westschrott"
PS.

Blinker am Krad sind sowieso was für Pussy´s und Warmduscher....

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 16:43
von Gra
feuereisen hat geschrieben:PS.

Blinker am Krad sind sowieso was für Pussy´s und Warmduscher....

Blinker sind aber auch praktisch, wenn dir der Lenkerstopfen am Gasgriff fehlt
Grüße
Markus
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 17:59
von feuereisen
..Dafür gibt es Sektkorken....auch heute noch

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 07:47
von braendel
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 09:15
von pittiplatsch
Nach dem Genuß des Inhalts vom Unterteil des Propens unbedingt.Haben einen Sturz auch ungeheuer abgefedert.
Gruß Pitti
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 09:20
von Deleted User 141
Um zum Thema zurück zu kommen:
Wenn man in die Proppen Blinker- LED reinbastelt, ist dann dieser "DDR spezifische Umbau" BRD-rechtskonform?

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 10:00
von Simson
@ willi:
am rechten lenkerende noch gut zu erkennen
https://picasaweb.google.com/awoforum/M ... 1528172674
gruß von simson
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 18:37
von fiedelde
Bitte genau lesen:
km 92 heißt 92km gefahrener Tachostand.
Ich schrieb was von 70kmh wo es knallte.
Zur weiteren Erklärung:
Aus Restern bauete ich für meine Frau eine AWO auf.....aus Restern. Und nicht aus Opas Komplettgeschenk oder Kauf aus dem prall gefüllten Geldbeutel. Mit Geld und Erbe kann jeder zeitweise Sprünge machen.
Blinker sind vorschriftsmäßig dran. Dass heißt, Blinker wurden vorschriftsmäßig nach STVZO angebaut.
Ein Wunsch meiner Frau!!
Okay. Sollte man froh sein, mit Frau ein gemeinsames Hobby zu haben.
Weiter:
Ich stellte eine Frage:
"Meine Frage: Kontrollleuchte und Warnblinke für Zulassung notwendig?
Die STVZO gab hierauf wenig Antwort..."
Es ging hier nicht um mit oder ohne Blinkern.
Wenn sich alle Beiträge genau durchliest, spart man sich bestimmt manche Tipperei und das besprochene Thema fällt nicht ins Hintertreffen.
Für die fachlichen Hinweise und Tipps trotzden danke.
Re: Warnblinkanlage Neuzulassung
Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 21:07
von master4382
Warnblinke nein, Kontrollleuchte nur, wenn Blinker nicht einsehbar. Und bau nur O-Augen an, selbst das ist überdimensioniert an der AWO.
Gruß Holger