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Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 14:38
von Deleted User 141
renato hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 14:30 Was ist denn eine TIP Nr?
Sorry, sollte TP Nr heißen - die Hitze :::::fff

Wird wohl von der DEKRA /TÜV vergeben und ist dann in einem bundesweitem Verzeichnis gespeichert. Ich hatte meine Vorverlegung mit Seitenständer schon mit dieser TP Nr erworben.
Der Graukittel wollte auch erst die Demontage. Nach Prüfung der TP Nr im PC stellt er fest, dass das Teil bereits schon einmal offiziell (in ????) zugelassen wurde. Daher problemlose Eintragung in die Papiere.

Hab da ETWAS dazu gefunden

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 16:33
von feuereisen
renato hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 14:30 Sollte jemand was haben wonach solch alte Motorräder wie das Unsrige davon ausgenommen sind, immer her damit.
Stichwort Bestandsschutz und Einigungsvertrag - DDR Seitenständer (z. Bsp. an der Schwinge der Simson, MZ etc.) haben eine KTA Typgenehmigung (Betriebserlaubnis) in der DDR erhalten. Diese Typgenehmigungen wurden durch den Einigungsvertrag in das Bundesdeutsche Recht überführt. (Sonst dürfte kein KFZ mit KTA Betriebserlaubnis mehr im kapitalistischen Einheitsstaat ohne erneute bundesdeutsche oder europäische Typprüfung bewegt werden). Damit geniessen auch unsere nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer Bestandsschutz. Auch für die AWO gab es solche in den 60 ern als Zubehör von irgendeinem VEB (keine Eigenbauten) und somit also auch eine KTA Typgenehmigung. Diese von Matthes erwähnten TP Nummern wurden meines Wissens auch schon zu DDR Zeiten vergeben, deshalb besteht auch dort Bestandsschutz.

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 16:54
von renato
Hi Feuereisen,
dem würde ich jedoch entnehmen dass es nicht für Eigenbauten gilt.

Grüße
der Renato

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 20:41
von Nissr2
Werde ja sehen was der Tüver sagt.
Dauert ja auch nicht soo lange bis der ab ist.
Je nachdem wie rum ich die Motorschraube drinne hab.

Gruß Nick

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 14:58
von akkon
Hab beim Russen einen gekürzten von der Emme an der Fußraste dran.
Eine Feder, Kein Schalter, Eigenbau, von der Dekra mit abgenickt. HU (TüV) nie ein Problem.

Gruß Ekki

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 16:53
von Slowrider
Also ich habe einen Eigenbau von einer Motocross dran. Den habe ich gekürzt und an der Halterung von der hinteren Fußraste verschraubt.
Habe erst den ganzen Umbau abnehmen lassen beim TÜV und auch die Fußrastenanlage und den Einzelsitz eintragen lassen. Der Seitenständer hat den TÜV Menschen nicht interessiert. Ich habe zwar keinen Killschalter drin , aber ich könnte den Motor gar nicht ankicken, weil der Seitenständer im Weg wäre wenn er ausgeklappt ist.
Ich habe durch die erste Zugfeder aber eine zweite durchgefädelt und eingehängt, falls die erste mal brechen sollte, damit der Ständer trotzdem nicht ausklappt. (Man weiß ja nie ).
Ob das ausreichend wäre, wenn man den Motor nicht antreten kann weiß ich nicht, würde das aber im Notfall so begründen.
Gruß Rolf

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 17:52
von renato
Slowrider hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 16:53 aber ich könnte den Motor gar nicht ankicken, weil der Seitenständer im Weg wäre wenn er ausgeklappt ist.
Im Prinzip hat diese Argumentation auch bei mir eine Zeit lang funktioniert aber in den letzten Jahren haben sich die TÜVer da immer mehr quer gestellt. Letztlich kann man die Maschine ja auch mit laufenden Motor mal eben mit Seitenständer hinstellen um noch was daran zu tüdern, schwingt sich erneut auf den Bock und probiert noch was. Dann will man wieder weiterfahren und vergisst den Ständer.
Wie dem auch sei jeder hat so seine Erfahrung dazu gemacht.
Die TÜVer reagieren auch sehr unterschiedlich wie man lesen kann.

Im Übrigen finde ich die Konstruktion von Nissr recht gut.

Grüße
Der Renato

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 18:34
von Meki
Bei der Harley scheint es kein Problem zu sein. Er klappt nicht von allein ein, und man kann damit losfahren wenn er noch ausgeklappt ist. :lol:

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 31. Jul 2018, 20:59
von GreenMilk
Ich kenne jemanden der in den 80ern einen Freund verloren hat, weil dieser den Ständer von der 250er ETZ während eines Gespräches vergessen hat. In der ersten Kurve hat sich das gerächt. Aus diesem Grund fahre ich persönlich ohne Seitenständer. Ich kenne mich und weiß dass ich auch manchmal so vergesslich bin... :::::n

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mi 1. Aug 2018, 09:03
von Jens425S
Hallo Zusammen,
das Argument von GreenMilk ist sehr überzeugend!
Es kann jeden treffen, der einen Seitenständer hat. Das ist wie mit dem Umfallen, beim Anhalten, weil man gerade mal nicht mit dem Gespann, sondern einer Solo-Maschiene unterwegs ist.
Man(n) glaubt es erst, wenn man es mal gesehen hat. (Ist mir zum Glück noch nicht passiert, aber ich möchte mich nicht ausschließen!)

Kennt jemand einen Seitenständer, dar einfach von allein hochklappt, wenn er entlastet, also sich Maschine gerade gestellt wird?

Bei (modernen) Rollern, habe ich das schon öfter gesehen.
Wenn das gänge, bzw. so eine Modifikation an den vorhandenen Seitenständern möglich wäre, fände ich dies die sicherste Lösung, nach dem Weglassen des Seitenständers.

Ich fahre Gespann, aber mein Kumpel möchte gerade an sein Sport einen Seitenständer nachrüsten.
Ich schaue mal, vielleicht habe ich auch eine Idee, wie man das automatische Hochklappen erreichen kann.
Muss aber zugeben, ich habe erst darüber nachzudenken angefangen, als ich diesen Beitrag gelesen habe.