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Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 14:39
von wagner
Wie viele der Leute hier, die von „selber schuld“ usw reden haben denn schon eigene Erfahrungen in einem vergleichbaren Rechtsfall gehabt? So ein Denken bestärkt Verkäufer, die andere über den Tisch ziehen. Oder würden sie gar selbst ein Fahrzeug so verkaufen?
Bloß nicht zum gierigen Anwalt gehen, lieber wegen Dummheit schämen und einfach dem Fachmann, der natürlich nur ein ölverschmierter Mechaniker sein kann, einen Haufen Geld zur Instandsetzung geben.
Die Minderung oder gar die Vertragsrückabwicklung beim privaten Verkauf ist nicht so selten, wie das hier hingestellt wird. Natürlich kann das auch schief gehen, genau so wie auch eine fachmännische Motorinstandsetzung auch. Es nicht zu probieren oder sich wenigstens beraten zu lassen, kann man wirklich als Dummheit bezeichnen.
Bin leider kein Mechaniker, hat nur zum Juristen gereicht. Ölverschmiete Hände habe ich trotzdem gern und regelmäßig!

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 16:33
von feuereisen
Die Frage ist hier ob der Verkäufer wissentlich betrogen bzw. den Käufer über den Tisch gezogen hat. Nicht jeder Verkäufer kennt alle Feinheiten, Rahmennummerzuordnungen und ähnliches um eine genaue Artikelbeschreibung zu verfassen. Manche Formulierungen werden auch gern aus anderen Angeboten übernommen wenn man selbst unwissend ist.
Vielleicht hat ihm das auch mal einer als original verkauft. Der Käufer hatte ja auch keine Ahnung von den Feinheiten. Und genau da sind wir beim selber Schuld... Wenn ich etwas kaufen möchte informiere ich mich vorher... über Schwachstellen, Eigenheiten, Feinheiten... Dafür gibt es Kauftipps in diversen Oldtimer Fachpublikationen, Zeitschriften, dem Internet und vor allem in diesem Forum.
Auch versteht jeder unter restauriert, überholt, regeneriert etwas anderes. Eine genaue Definition gibt es dafür nicht.Und so entstehen Missverständnisse. Daher sollte man sich beim Kauf auch die gemachten Arbeiten genau erläutern und bestenfalls schriftlich zusichern lassen. Es gibt im übrigen auch Käufer die mit dieser Mängelmasche und einem guten Anwalt ahnungslose Verkäufer prellen.
Genau deswegen würde ich kein Fahrzeug mehr komplett als restauriert etc. verkaufen. Nur noch in Teilen oder als Spenderfahrzeug, Teileträger o. ä.. Und garantiert ohne irgendeine Zusicherung von Eigenschaften.

Wir sind hier im Oldtimerbereich und das Material ist mehrere Jahrzehnte alt, oft mit unbekannten Nutzungsbedingungen/Dauer.... Das wird all zu gern vergessen, vor allem von jenen die sich einen Oldtimer nur zum gesehen werden, zum Angeben oder weil es gerade Hip ist zulegen..

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 20:32
von matting
Hallo
Ich denke, dass die Mängel bewusst verschwiegen wurden. Dies spricht eher dafür, dass die Chancen schlecht stehen Erfolg zu haben.
Trotzdem würde ich persönlich beim Verkäufer heran treten und sachlich über die Dinge reden. Vielleicht hast du ja Glück.
Falls dies nichts bringt, verbuchs unter Lehrgeld und handele das nächste mal überlegter.

Schöne Grüße Matthias

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 20:38
von Matthias-Aw
Ich habe Gesten mal so nebenbei mit einem Angehenden Anwalt diskutiert. Seine Meinung war auch wie gerade geschildert. Bei Privatkauf reicht der Nachweis des Sachmangel also Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nicht aus. Der Käufer muss die arglistige Täuschung nachweisen um den Vertrag komplett abzufechten. Recht auf Minderung gibt's nicht. Mit "ich dachte das is gummigelagert" is der raus es sei denn man weist nach das er es besser weiß. So scheint in der Tat die Rechtslage zu sein...

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 20:50
von Roy
Uwe wird schon was draus machen,
Viel Spaß dabei !
Gruß
Roy

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 22:17
von ewu71
Guten Abend in die Runde,

möchte mich mal kurz melden und bin natürlich feste am mitlesen.
Habe mich mittlerweile bei meiner Rechtsschutzversicherung schlau gemacht und die hat mir gute Hoffnung nach Schilderung der Tatsachen gemacht.

Ebenso stehe ich mit den Ehemailigen Besitzer in Verhandlung und ein Gewisses entgegenkommen ist schon da. Allerdings hat es noch nicht zur Einigung geführt. Mehr möchte ich erst einmal nicht sagen.

Natürlich war mir klar, dass es unterschiedliche Meinungen im Forum geben wird. Bin aber doch sehr überrascht, wie viele . . . wie soll ich sagen? Sowas unter Shit Happens verbuchen würden, obwohl man doch auch bei so einen Kauf (Kaufvertrag) Rechte hat. Ebenso der Verkäufer Pflichten und damit meine ich nicht die Pflicht in den Kaufvertrag zu pinseln „gekauft wie gesehen“ und zu denken jetzt kann mir keiner was, wenn ich vergesse ein paar Dinge nicht zu erwähnen.

Natürlich kann ich auch einige Aussagen nachvollziehen wie „vorher besser informieren“, „selbst Schuld wenn du das nicht gemacht oder geprüft hast“ Aber ich denke mal, wir sind alle keine Experten und selbst das schließt keine Rechte und Pflichten aus.

Natürlich habe ich mich auch vor den Kauf belesen, was gab es für Modelle, was will ich eigentlich haben, auf was muss ich Grob achten, wie sieht es mit Ersatzteilen aus und so weiter. Mein Fehler war es mich nicht vorher im Forum angemeldet zu haben. Dann hätte ich vielleicht auch Details gewusst, ab welcher Rahmen Nummer der Gummigelagerte Motor los geht oder das bei der AWO Rahmen, Motor, Getriebe und Kardan alles dieselbe Nummer hat.

Na ja, jedenfalls bleibe ich am Ball und versuche für mich das Beste draus zu machen. Schauen wir mal, wie viel Lehrgeld ich zahlen muss. Dann kann ich es immer noch unter Shit Happens verbuchen :lol:

Grüße Uwe

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Jul 2019, 10:19
von Dorfjacke
Hallo Uwe

Wie ist es ausgegagen?
Grüße

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 12:31
von ewu71
Hallo Dorfjacke,

Es ist gut für mich ausgegangen. Nach einen Telefonat mit meiner Rechtschutzversicherung und deren Beratung, hatte ich den guten Mann mitgeteilt was der Anwalt dazu sagte. Daraufhin, haben wir uns auf eine Summe der Rückerstattung geeinigt und die Sache so bereinigt.

Laut Anwalt ist der Verkäufer für gemachte Angaben und Zusagen verantwortlich und muss diese selbst überprüfen. Wenn er das nicht gemacht hat, dann hat er das Problem, gerade wenn er diese Angaben im Kaufvertrag noch macht und bestätigt. Ebenfalls darf er nichts verschweigen. Da kann er nicht sagen, der Käufer hat ja nicht danach gefragt oder „gekauft wie gesehen“. Der Käufer muss kein Fachwissen haben oder sich über jedes Detail informieren oder belesen. Mein Verkäufer war scheinbar auch nicht ganz so Ahnungslos. Mittlerweile hat er 3 weitere AWO verkauft. Frag mich wo er die herzaubert, wenn ich an die Aussage denke, was der Verkaufsgrund meiner war.

Habe mittlerweile auch den Rumpf auf Gummilagerung umbauen und mein Getriebe instandsetzen lassen. Allerdings bin ich auch da an ein Schlitzohr in meiner Gegend geraden, obwohl der AWO Spezialist sein soll. Aber das wäre dann eine andere Geschichte oder die nächste :lol:

Momentan ärger ich mich noch mit mein Vergaser rum und das ÖL aus der Spanmutter für die Kickstarterfeder läuft. Aber das bekomme ich bestimmt auch selbst in den Griff. Macht schon Spaß damit rumzufahren :D

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 13:52
von Deleted User 141
Gut das der Verkäufer nicht auch (s)einen Anwalt... . Der hätte gewiss die Rechtslage anders gesehen ::: ::: :::
Und dann hätte es gedauert . . . . . . . . . .

Nu ist gut und GRATULATION!

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 5. Sep 2020, 23:56
von Gonzo
Hallo ewu71,

ich lese das erst jetzt, hätte Dir sonst schon eher geraten, ruhig nen Fachmann mit Krawatte und Anzug hinzuzuziehen.
Lass Dir nichts einreden, haste richtig gemacht, den Anwalt einzuschalten.
Ne gute Rechtsschutzversicherung ist heutzutage leider wichtig zu haben.
Manch Verkäufer spekuliert nämlich genau auf die von verschiedenen Mitgliedern gemachten Ansichten, ein Rechtsstreit wäre zu langwierig, fast ohne Aussicht auf Erfolg, unheimlich teuer usw.
Da gibt dann manch einer auf und verbucht das unter "Lehrgeld".
Mag ja sein, dass das dauern kann aber für paar hundert Euro Erstattung oder sogar kompletter Rückabwicklung nach dem Kauf einer Graupe hätte ich persönlich viel Geduld.
Deinen Schilderungen zufolge klingt das Ganze für mich doch eher nach bewusster Schummelei und solchen Leuten müssen Grenzen aufgezeigt werden, sonst werden die in ihrem Tun bestärkt, wie wagner schon richtig erkannt hat.
Der Verkäufer hats versucht, war aber (wenigstens bei Dir) nicht zu 100% erfolgreich.
Warst bestimmt nicht der Erste, der beschissen wurde und da ja weitere Fahrzeuge verkauft wurden, wohl leider auch nicht der Letzte.
Fehler passieren. Dir sind hier reichlich passiert. Haste ja zugegeben.
Wenigstens konntest Du den Schaden begrenzen und hast Dich nicht einschüchtern lassen.
Der Erfolg gibt Dir Recht.
Respekt.

Oh, spät geworden.

Mit gähnenden Grüßen
Gonzo