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Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 12:15
von spednaz
Meki hat geschrieben: Do 8. Feb 2018, 18:07
Ja, leider ist das so in unsreren Lande. Das Strafgesetzbuch ist uralt - nicht für die Neuzeit. Und dann noch die offenen Grenzen, zu wenig Beamte mit zu wenig Kompetenzen.......
Die Käfige sind voll - wo sollen denn die Langfinger hin -

Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 15:02
von Roadrunner
Leute Strafverfolgung ist anstrengend und oftmals gefährlich. Will man es der Polizei verdenken lieber abzuwarten bis die bösen Buben weg sind ! Dann braucht man höchstens ne Anzeige aufnehmen und eine Aktennotiz für die Versicherung ausfertigen. Das Verfahren wird ja eh eingestellt. Wird doch mal einer gefasst , wird er nach Aufnahme der Personalien wieder entlassen. Als Polizist fände ich das auch zum ko.... !
Nen Kumpel ,der Polizist ist/war hat man beim Versuch einen Autodiebstahl zu verhindern , eingeklemmt und mehrere hundert Meter mit dem Auto mitgeschleift, wobei immer gegen Masten , andere Autos und Sonstiges gefahren wurde um ihn zu erledigen. Er hat es überlebt aber mit schwersten Verletzungen.
Der Kohle kannst du als Geschädigter eh ewig hinter her laufen , denn DIE GAUNER haben ja nichts ......offiziell.
Vor Jahren gab es in einem Nachbarort ständig Garageneinbrüche. Die Polizei hat´s aufgenommen und gut. Dann haben sich einige Geschädigte in einer noch intakten Garage vermummt auf die Lauer gelegt und gewartet. Wahrscheinlich mehrere Tage. Dann hat es am Garagentor rumort und es wurde aufgehebelt ! Die "Freude" war groß als es statt Beute Dresche vom Feinsten gab. Als die Bande im Krankenhaus verhört wurde, konnte Sie zum Leidwesen der Beamten keine Aussagen zu den Verursachern ihrer Blessuren machen , da die ja vermummt waren.
Es gab dann übrigens keine Einbrüche mehr
Ralf
Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 16:05
von Deleted User 4258
Rein rechtlich gibt es den sogenannten "Jedermann" Paragraphen aus der StPO, der besagt, dass man einen Täter auf frischer Tat ergreifen und festhalten darf bis die Polizei eintrifft. Wenn er sich natürlich wehrt und angreift hat jeder Notwehrrechte und darf einen Angriff abwehren. Dabei sollte man die Verhältnismäßigkeit wahren. Aber auch da gibt es Spielraum (Notwehrexzess, Notwehrirrtum). Aber dafür braucht man ggf. evtl. einen guten Anwalt
Gruß Ralf
Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 19:17
von der Baer
ralf hat geschrieben: Fr 16. Feb 2018, 16:05
Rein rechtlich gibt es den sogenannten "Jedermann" Paragraphen aus der StPO, der besagt, dass man einen Täter auf frischer Tat ergreifen und festhalten darf bis die Polizei eintrifft. Wenn er sich natürlich wehrt und angreift hat jeder Notwehrrechte und darf einen Angriff abwehren. Dabei sollte man die Verhältnismäßigkeit wahren. Aber auch da gibt es Spielraum (Notwehrexzess, Notwehrirrtum). Aber dafür braucht man ggf. evtl. einen guten Anwalt
Gruß Ralf
Soweit alles richtig erklärt, nur mit den ganzen Gedanken im Hinterkopf wird man langsam und "konzentriert" sich nicht auf's Wesentliche
der Steve
Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 20:45
von krachbumm425
Wie die POLIZEI in Zukunft aufgestellt sein wird, kann man hier erfahren:https://www.youtube.com/watch?time_continue=601&v=OwQ8UtqAGh4
Das betrifft zwar vorerst Bayern, wird aber sicher ausgerollt.
Re: Gestohlen!!!
Verfasst: Sa 17. Feb 2018, 18:35
von OBS
Erst schießen, dann fragen!!!!! Die Streckenkontrolleure helfen da nicht wirklich.
BIn aber Gott sei Dank noch nie von sowas heimgesucht worden.