*moralisiermodus*
illegale Hubraumerweiterung ist jedenfalls Steuerhinterziehung. Das könnte bei "Auffliegen" der Sache eine Nachforderung + irgendne Strafe bedeuten.
Das wird dann auch bis zur letzten müden Mark eingetrieben. Das Sprichwort heißt ja schließlich "Die kleinen
hängt man - die Großen läßt man laufen" und nicht umgekehrt.
Beim Unfall spielt die technische Änderung nur dann eine juristische Rolle, wenn diese Änderung zum Unfall beigetragen hat.
Also, wer mit der 350ccm-AWo, 140kmh und Halbnabe die Landstraße langknallt und dabei den Vorfahrt mißachtenden Radfahrer in den Rollstuhl katapultiert, kann hier durchaus die Schuld kriegen.
Überhöhte Geschwindigkeit + Leistungssteigerung ohne Anpassung der Bremsanlage
"Der Unfall wäre sonst nicht passiert"
Die eigene Haftplficht geht dann wegen grober Fahrlässigkeit in Regess und das kann lebenslange Rentenzahlung an den Unfallgegner heißen. Ich hoffe, da gibt es einen Selbstbehalt.
Bzw. Offenbarungseid, 7 Jahre Existenzminimun, danach Neubeginn
Geben tut es solche Fälle durchaus
Vergaser:
Sobald ein Anderer als das Serienteil dran ist, ist es illegal, wenns nicht eingetragen ist.
Allerdings siehe oben, wenn der geänderte Vergaser keinen Beitrag zum Haftpflichtschaden geleistet hat, spielt er
dazu keine Rolle.
Im Grunde genommen sind erstmal alle Umbauten illegal, außer das wurde TüVmäßig abgesegnet.
Der Rahmen dessen ist sicherlich dehnbar.
Der Nachbauschalldämpfer ohne E-Nr ist machbar, da es ja im Bauzeitraum der AWO kein E-Nr Zeug gab,
aber laß eine Anzeige wegen Ruhestörung von den Nachbarn kommen

, dann müßten ein ein paar
Fragen schlüssig beantwortet werden

Oldtimer bla, bla...
Ich finde aber, das TÜV und Rennleitung noch die umgänglichen "Gegner" sind. Bei den Versicherungen
wird es wirklich kniffelig und existenzbedrohend. Da kann selbst der Nachbau-Scheinwerferring der Genickbruch sein
Grüße