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Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Do 23. Apr 2015, 19:06
von clairenc
tungsten hat geschrieben: @clairenc: Klappt der Kawa Ständer selbständig hoch? Mein Tüver macht da Stress, so wie ich den kenn.

Gruß Wolle
Nein , er klappt nicht von allein hoch. Kannst ja den Schalter dran lassen und als Killschalter schalten.
Mir war er zu groß , ich hab einen Micro Taster dran gefrickelt.
Wenn die Awo läuft und ich mache den Ständer runter , geht sie aus, umgekehrt springt sie erst gar nicht an , wenn der Ständer unten ist!
Fahren mit Ständer unten, somit unmöglich.
Gruß clairenc

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Do 23. Apr 2015, 21:36
von tungsten
Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt wo du es sagst sehe ich auch das Kabel auf dem Bild.
Der Preis ist natürlich verlockend und stabil sollte er ja sein, die Kawa hat schließlich ein paar Kilo mehr auf den Rippen.

Gruß Wolle

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Do 23. Apr 2015, 22:48
von clairenc

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Fr 24. Apr 2015, 01:58
von Edeltuning
Zur artgerechten Haltung einer AWO gehört der Ständer, wem das nich passt,
kann sich ja ein neues Motorrad kaufen :!: ;;;;;

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 23:49
von Kai
Ich muss das Thema nochmal ausgraben. Wovon stammt die zusätzliche Halteschelle auf dem zweiten Bild?

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Di 10. Jul 2018, 21:31
von clairenc
Kai hat geschrieben: Mo 9. Jul 2018, 23:49 Ich muss das Thema nochmal ausgraben. Wovon stammt die zusätzliche Halteschelle auf dem zweiten Bild?

Eigenanfertigung aus Edelstahl.
Gruß clairenc

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: So 29. Jul 2018, 21:57
von Nissr2
Habe mir mal einen Seitenständer aus bißchen Flacheisen und Rundrohr gebaut.
Wer also gerne flext und feilt ....

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 08:34
von renato
Hallo Nissr2,
so wie Du das mit der Feder gemacht hast, wirst Du das vor jedem TÜV abbauen müssen.
Mal abgesehen dass es eine Doppelfeder oder so was sein muss, muss das Ding entweder alleine einklappen oder mit Killschalter ausgestattet sein. Was nicht ist kann ja noch werden.
Hab mir zu DDR-Zeiten einen Seitenständer gebaut der, genau wie Deiner, ausgeklappt bleibt und mit dem Fuß nach hinten gestupst werden muss. Da der an der hinteren Fussraste montiert ist lässt der sich leicht ab- und anbauen, was ich inzwischen für den TÜV auch immer mache.

Grüße
Der Renato

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 13:04
von Deleted User 141
renato hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 08:34 Hallo Nissr2,
so wie Du das mit der Feder gemacht hast, wirst Du das vor jedem TÜV abbauen müssen.
Mal abgesehen dass es eine Doppelfeder oder so was sein muss, muss das Ding entweder alleine einklappen oder mit Killschalter ausgestattet sein.
??? hat meiner alles nicht
meiner hatte sogar ne TIP Nr bekommen und ist in den Papieren eingetragen
Seitenständer.jpg

Re: Seitenständer für AWO

Verfasst: Mo 30. Jul 2018, 14:30
von renato
Matthes hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 13:04
renato hat geschrieben: Mo 30. Jul 2018, 08:34 Hallo Nissr2,
so wie Du das mit der Feder gemacht hast, wirst Du das vor jedem TÜV abbauen müssen.
Mal abgesehen dass es eine Doppelfeder oder so was sein muss, muss das Ding entweder alleine einklappen oder mit Killschalter ausgestattet sein.
??? hat meiner alles nicht
meiner hatte sogar ne TIP Nr bekommen und ist in den Papieren eingetragen
Seitenständer.jpg
Hi Matthes,
schön für Dich, daß es bei Dir auch so problemlos durchgeht.
Mal sehen wann der erste Graukittel nicht mehr damit einverstanden ist.
Ich jedenfalls hatte schon Probleme damit und musste zur Erlangung der HU-Plakette den Seitenständer Abbauen.

Was ist denn eine TIP Nr?

Hab mal was in der EU-Richtlinie gefunden:
----- schnip--------------------------------------

RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES
vom 14. Juni 1993
über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

BESONDERE VORSCHRIFTEN
3.1.
Seitenständer
3.1.1.
Der Seitenständer muß:
3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des
Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf
geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu
leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des
Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und
darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer
gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;
3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sicherge-
stellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des
Punktes 6.2.2 abgestellt wird;
3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten
klappen können,
3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung
gebracht wird oder
3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben
wird;
3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und
gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungs-
winkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch
einen Dritten leicht angestoßen oder vom Luftzug eines vorbeifah-
renden Fahrzeugs erfaßt wird),
3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,
3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äußere Ende des Seiten-
ständers den Boden berühren kann, und
3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.
3.1.2.
Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die
so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden
können, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.

----schnap---------------------------------------------------

Sollte jemand was haben wonach solch alte Motorräder wie das Unsrige davon ausgenommen sind, immer her damit.

Grüße
Der Renato