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Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 19:39
von chris425sport
Hi Frank,

mein TÜVer möchte es mittig.

Grüße

Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 19:58
von AWOT52
muss man eigentlich bei der seitlichen Anbringung das Rücklicht trotzdem in der Mitte des Fahrzeug belassen?

Ja muß man!

Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 21:06
von feuereisen
Bei Solomaschinen ja, bei Gespannen nein, und wenn man je eines rechts und links verbaut gehts auch ohne mitte (Blinker/Brems/Schlusslichtkombi von Kellermann z.Bsp)

Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Sa 5. Mär 2011, 00:28
von Der Auer
Seit ihr euch da ganz sicher? Ich habe schon viele Umbauten gesehen, die die Rückleuchte seitlich hatten. Erst gestern wieder eine Triumph mit Kennzeichenhalter auf der rechten! Seite und da drüber die Rückleuchte.
Gibts eigendlich eine Vorschrift auf welcher Seite der Kennezeichenhalter sein muß? Leider konnte mir der Mechaniker diese Frage nicht beantworten und der Besitzer war nicht da.

Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Sa 5. Mär 2011, 08:50
von NickverGaser
Nur seitlich das Licht sieht man ja oft, besonders bei der Harleyfraktion, ich glaube manchmal das die alles machen dürfen, oder die Geldbörse bestimmt das !
Kann nur aus eigener Erfahrung sagen das sich die Graukittel bei mir immer be.....ssen angestellt haben. Licht inne Mitte und mein seitliches Katzenauge sollte auch in die Mitte.

Aber auch bei Triumph und Harley glaube ich das das gesehene nicht das ist was der Tüffer sieht, soll heißen:auch die Jungs reißen wieder was ab wenn die Plakette drauf ist !

Guten Morgen, der Nick

Re: seitliches Kennzeichen an der Sport

Verfasst: Sa 5. Mär 2011, 14:55
von spliffer
frank1980 hat geschrieben:Hi,

muss man eigentlich bei der seitlichen Anbringung das Rücklicht trotzdem in der Mitte des Fahrzeug belassen?

Gruß
Frank

Ja

§ 60 StVZO bzw

Gemäß 93/92/EWG gilt:

* Abmessung der Anbringungsstelle bei Krad: mindestens 280 mm x 210 mm
* Anbringung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
* Neigung obere Kante des Kennzeichens max. 30° nach vorne
* Neigung untere Kante des Kennzeichens max. 15° nach vorne
* Oberkante Kennzeichen maximal 1500mm vom Boden
* Unterkante Kennzeichen minimal 200mm vom Boden
* Sichtbarkeit des Kennzeichens mindestens 30° von oben und beiden Seiten, 5° von unten