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Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung

Verfasst: Do 21. Okt 2010, 00:51
von Alu-Schweißer
Hallo,
mein DEKRA-Mann hatte bemängelt das ich bei einer Sport Awo Bj: 62 vom Kunden ein Bremslicht hatte! ja ihr kuckt richtig das da ein Bremslicht vorhanden war und nicht das es etwa fehlte!!! ... er meinte das brauch man bei dem Bj. eigentlich nicht :D ???!!!
Ich habe ihm in den Glauben gelassen... Tüv habe ich dann aber wie immer bekommen. Es gibt immer wieder lustige Sachen auf der Erden-Scheibe :lol: :lol: :lol:
Gruß Heiko

Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung

Verfasst: Do 21. Okt 2010, 10:13
von ponti
Moin,
bei mir hat der Tüv Onkel gesagt das die Blinker vorne nicht Originool sind :roll: und nach hinten gehören ich sagte nur das die seit 1976 schon dranne sind und ich bekam Tüv. ;;;;;

Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung

Verfasst: Do 21. Okt 2010, 10:24
von eisengold
Problem hier ist weniger der TÜV ( weil, wie einer schon andeutete, man den Brief ja nicht vorzeigen MUSS), sondern der Fall einer Fahrzeugkontrolle, da ließe sich die EZ nun nicht mehr verheimlichen... Es sei denn, du verbummelst den Brief und lässt dir einen Neuen ausstellen anhand des Typenschildes

Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung

Verfasst: Do 21. Okt 2010, 14:16
von Rübe
Hallo

Ich schließe mich dem Vorredner an. KFZ Brief und so sind einfach mal nicht mehr da, dann allerdings mehr Theater mit dem Neuausstellen, aber das Fahrzeug wird laut erkennbaren Dingen identifiziert, heißt in dem Fall Typenschild und passenden Nummern von 1961. Also 1.1.61 EZ drausmachen und gut ist. Bist dann damit immer auf der sicheren Seite.
Grüße aus der Börde sagt Rübe