Überführungfahrt

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Tobbo

Re: Überführungfahrt

Beitrag von Tobbo »

eisengold hat geschrieben:Kannst du den Paragraphen nennen? Ich finde keinen Paragraphen, der dies aussagt- mit abgestempelte Kennzeichen schon, ganz ohne geht es m.E. nicht
Jo das müsste StVZO § 23 Absatz 4 sein.
Gesetz hat geschrieben:insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind;
Sehe auch grad is nich so ganz eindeutig. :D
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Jens69
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von Jens69 »

Mhm, ich würd es so lesen, daß wenn dein Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wurde wegen abgelaufenem TÜV oder so und du keine Zulassungsplakette hast, dann darfst du mit der Versicherungskarte und dem Kennzeichen umherfahren. Aber so ganz ohne???
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AWO Scheune
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von AWO Scheune »

dann schraub doch für die ein zwei fahrten ein altes ddr kenzeichen an! is ungestempelt aber du hast ja immerhin dan eins drann!
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rockabilly17

Re: Überführungfahrt

Beitrag von rockabilly17 »

Ich frage vorher normalerweise im Polizei-Revier nach. Dort wurde mir bisher immer bestätigt, dass ich die Versicherungsbestätigung mitzuführen habe. Der ein oder andere Verkehrsbulle will aber ein Kennzeichen sehen, nur damit das Motorrad im Verkehr eine "Hausnummer" hat und identifizierbar ist. Da wird dann das 50 Jahre alte DDR-Kennzeichen rausgekramt und gut.
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von eisengold »

Jo das müsste StVZO § 23 Absatz 4 sein.
der §23 Absatz 4 ist seit 01.03.07 nicht mehr gültig, stattdessen ( fast gleicher Wortlaut):

§10 Abs. 4 FZV
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Das deckt aber nicht das Fahren ganz ohne Kennzeichen ( halte ich auch für illegal, da hier dann keine eindeutige Fahrzeug -Halter Identifikation gegeben ist.)

Bei uns in Köln ist zumindest dieser Weg möglich:
( siehe http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... nnzeichen/)

Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch online aussuchen und für einen Zeitraum von zunächst 180 Tagen reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und bei der Zulassungsstelle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorlegen müssen. (...)
Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem ungestempelten Kennzeichen nicht zulässig.

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.
Tobbo

Re: Überführungfahrt

Beitrag von Tobbo »

Aha en Kölner, btw ich studiere auch zurzeit in Köln.
Deshalb hab ich auch den Thread eröffnet, weil ich meistens nur am Wochenende zu Hause bin und da haben ja meistens die Ämter zu. :x
Daher dachte ich,ich könnte mir das sparen.
Naja ich hab auch mal bei unserer Kreisverwaltung angerufen, die haben mir jetzt gesagt ich müsste eine Ausnahmegenehmigung einholen. Hmmpf ich glaube da führt kein Weg drum herum bei den "hochmotivierten" Mitarbeitern was zu beantragen.

Jo ich danke für alle Antworten
Altmerker
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von Altmerker »

Hallo männer,ich klink mich mal ein,denn ich bin zum tüv gefahren-mit abgelaufenden kurzzeitkennzeichen (war nicht mal 12 stunden drüber :? )
Nun ja,die herren von der rennleitung (schöne bezeichnung,kannte ich noch nicht...) haben mich erwischt :o .
Gab ne anzeige! Sollte 5 punkte und 1 monat fahrverbot kosten,aber ich konnte ne stellungnahme fürn staatsanwalt schreiben und der hatte wohl ein herz für awo-treiber,denk ich. Hab alles zugegeben und war reuhmütig ;;;;;;;;; und hatte glück! Verfahren wird eingestellt,wenn ich fürs tierheim ne spende mache!
Nun-lappen behalten und die wuffis haben paar neue futternäpfe.
Fahrt bloß nicht ohne versicherung! Ich hatte einfach glück,das nicht mehr kam. Gruß Marko
Alles geht,so lang es nicht neu und original ist!
KECK

Re: Überführungfahrt

Beitrag von KECK »

Das meine ich da gibt´s stress mit den Cops,bei der Zulassungsstelle bekommst du halt Überführungskennzeichen(in Gelb und die sind 7 Tage gültig)dazu mußt du das Moppet erst versichern,das ist meist kostenlos wenn du die Awo innerhalb von 4 Wochen über die gleiche Versicherung anmeldest. So war es bei mir,das ist aber fast 8 Jahre her und alles zussammen hat das glaub ich 30 oder 35 € gekostet. Ohne Bretter oder mit DDR Kennzeichen würd ich auch nicht fahren.....achso, und das Kennzeichen kannst du auch in Köln beim Amt holen
Gruß Keck
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von akkon »

Einfachste und billigste Methode ist doch immer noch die Gute auf nen Hänger. TÜV ohne Abladen un denach 30 Minuten zur Zulassungsstelle ;)
Awo T Gespann BJ 60, AWO T mit MT16 Motor BJ55, Shikra BJ 98
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andreas*w
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Re: Überführungfahrt

Beitrag von andreas*w »

Ohne Versicherung und ohne Kennzeichen ist riskant. Weil. was niemand hoffen will, bei der Ausfahrt läuft was schief ohne Versicherung zahlst Du alles selber.
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