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Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 18:10
von Tobias82
Den TÜV dürfte das in deinem Fall nicht stören, da die AWO ja bis 55 original ohne Bremslicht ausgeliefert wurde. Diese Leuchte hat sogar meine frühe 56er noch verbaut.
VG
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 18:36
von burkhardt
Tobias82 hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:10
Den TÜV dürfte das in deinem Fall nicht stören, da die AWO ja bis 55 original ohne Bremslicht ausgeliefert wurde. Diese Leuchte hat sogar meine frühe 56er noch verbaut.
VG
Hallo Tobias, solch Bestandsschutz müßte das kleine Kennzeichen ebenfalls haben…
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 18:38
von 55er AWO T
Ok!
Dann werde ich mal das Rücklicht für die AWO nehmen.
Gruß
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 18:40
von 55er AWO T
burkhardt hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:36
Tobias82 hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:10
Den TÜV dürfte das in deinem Fall nicht stören, da die AWO ja bis 55 original ohne Bremslicht ausgeliefert wurde. Diese Leuchte hat sogar meine frühe 56er noch verbaut.
VG
Hallo Tobias, solch Bestandsschutz müßte das kleine Kennzeichen ebenfalls haben…
Habe gelesen das vor 1958 das kleine Kennzeichen verbaut werden kann.
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 19:23
von Tobias82
Das ist richtig. Bei uns hier auf der Zulassung gibt es da keine Probleme
VG
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 19:25
von burkhardt
55er AWO T hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:40
burkhardt hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:36
Tobias82 hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 18:10
Den TÜV dürfte das in deinem Fall nicht stören, da die AWO ja bis 55 original ohne Bremslicht ausgeliefert wurde. Diese Leuchte hat sogar meine frühe 56er noch verbaut.
VG
Hallo Tobias, solch Bestandsschutz müßte das kleine Kennzeichen ebenfalls haben…
Habe gelesen das
vor 1958 das kleine Kennzeichen verbaut werden kann.
Genau. So haben jene das in den gebrauchten Bundesländern gehandhabt. Nur galten im souveränen Osten lange Zeit andere Gesetze, bis sie ihre Eigenständigkeit verloren hatten. Und daher sollte wie die KTA-zugelassene Technik auch das Kennzeichen dafür Bestandsschutz haben, wo für größere Bleche kein Platz reserviert ist. Das muß doch wo schriftlich fixiert worden sein. Ich verstehe das so, daß nach
Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III die Simsons größer 50 cm³ wie S70, SR80 oder auch Awo/ Simson 425 Leichtkrafträder sind, wenn sie
bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Schade, daß über die Simson 425 oder andere alte Technik im Amt keine wohlwollende Kenntnis gegenüber dem technischen Kulturgut in Verbindung mit den Lebensumständen der Bevölkerung vorhanden sind. So sind nicht nur in der BRD ehemals verbotene Massenorganisationen oder Parteien mit dieser Osterweiterung wieder legal geworden. Schade, daß das Wissen nicht geschult wird. Staatsdiener verhalten sich gelegentlich unangemessen. Diese Unkenntnis müßte sich einvernehmlich lösen lassen…
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 19:41
von 55er AWO T
An meine ES 250/2 Bj.68 ist ein großes Nummernschild montiert( leider)
Die Dame in der Zulassungsstelle ist nicht dazu zu bewegen das ich das kleine Schild bekomme.
Und so sieht es aus!

Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 19:55
von Tekkx
Wir schweifen wiedermal ab.
Aber Burkhardt, Du hast da was falsch zitiert. Wenn Dein Zitat richtig wäre, dürfte die AWO mit der A1 gefahren werden.
Du hast in Deinem Zitat "Kleinkraftrad" und "Leichtkraftrad" verwechselt. Und die AWO ist keins von Beiden, denn sie hat mehr als 125 cm³.
Leider - muss man sagen. Denn sie wird (nur von den Fahrleistungen her) von jedem aktuellen Leichtkraftrad übertroffen.
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 20:58
von Andy
burkhardt hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 10:06
Was hältst Du von einem DC-DC Netzteil statt des Widerstandes. Das kostet zwar keine Cent mehr, dafür hast Du für wenige Euro ein Poti dabei. Neben der Energieersparnis gewinnst Du noch eine Helligkeitsregelung.
dc_dc.jpg
Das klingt sehr interessant, kannst Du für die weniger Begabten im Bereich der Elektrik mal eine genau Bezeichnen Ober eine Bezugsquelle nennen?
Gruß Andy
Re: Rücklicht ohne Bremslicht
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 21:03
von burkhardt
Tekkx hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 19:55
Wir schweifen wiedermal ab.
Stimmt. Ich bitte um Entschuldigung! Und dann gleicht sich das wie beim Öl, der Zündkerze, asymmetrische Hinterradkonstruktion usw. Wir diskutieren ohne das Ziel jemals zu erreichen. Wie werden wir den Staatsapparat jemals so beeinflussen können, daß es sich nicht willkürlich und von oben aufgesetzt anfühlt?
Du hast in Deinem Zitat "Kleinkraftrad" und "Leichtkraftrad" verwechselt. Und die AWO ist keins von Beiden, denn sie hat mehr als 125 cm³.
Oh ja, da habe ich gepennt.
Wobei ich hinter meiner Argumentation stehe: Sinngemäß wollte man die zukunftsweisende Gesetzgebung des Ostens mit früherer Wahlberechtigung der Frau, Umgang mit Schwulen- oder Abtreibungparagraphen, schnellere Jugendfortbewegungsmittel auf Mopeds usw. nicht gleich wieder unter Strafe stellen. So eben auch den Führerschein, die KTA-Zulassung und deren kleineren Kennzeichen. Was im Westen für Fahrzeuge bis '58 galt, wäre im Osten bis '92 anzuwenden. Das anders zu handhaben, ist sich über die Lebenswirklichkeit aus Unkenntnis oder Kolonialstil hinwegzusetzen. So sollten Menschen nicht miteinander umgehen. Das extrapoliere ich auf den Umgang mit Volksvermögen, Abzug fremder Besatzungsmächte bis Kriegsbeteiligung außerhalb der neuen Grenzen. Wir sollten uns erinnern, was wir abschaffen und gewinnen wollten. Ты понимаешь?