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Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 10:10
von speedvogt
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So sitzt meiner

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 12:22
von feuereisen
Slowrider hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 15:04 Ich habe dann eine Schwinge von der Schwalbe besorgt und ein Rad von einer Vespa 125 , da die Reifenkombi da eine 100 km/h Zulassung hat. ( theoretisch sind nur 60 erlaubt )
Nicht theorethisch sondern ganz praktisch laut StVO. Motorräder mit Anhänger max 60 km/h. Punkt. Keine Ausnahmen erwähnt. Der Campi und dessen Radkombination sind z. Bsp. für 80 km/h zugelassen, welche in der DDR auch gefahren werden durften. Mit Übernahme von deren Staatsgebiet durch die BRD gilt auch in den 5 n.Bl. die max 60 km/h Regel da dafür kein Bestandschutz im "Einigungsvertrag" ausgehandelt wurde. Wer also mit Motorradanhänger 60+ km/h fährt begeht mindestens eine OWI oder Straftat. Da im BGK keine gesonderte Auflistung von Motorrädern mit AH erfolgt ist von dem selben Strafmaß wie für Pkw mit AH auszugehen. Das bedeutet bei gefahrenen 75 - 80 k/mh gibt es einen Punkt und man löhnt 70 €.
Daher stehen mein Berliner + Campi und der sehr seltene 2Radmotorradanhänger (Bj. ca. 1960) der Fa. Huhn aus Meissen ungenutzt in der Garage rum...

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 20:53
von wobbler07
feuereisen hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 12:22
Slowrider hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 15:04 Ich habe dann eine Schwinge von der Schwalbe besorgt und ein Rad von einer Vespa 125 , da die Reifenkombi da eine 100 km/h Zulassung hat. ( theoretisch sind nur 60 erlaubt )
Nicht theorethisch sondern ganz praktisch laut StVO. Motorräder mit Anhänger max 60 km/h. Punkt. Keine Ausnahmen erwähnt. Der Campi und dessen Radkombination sind z. Bsp. für 80 km/h zugelassen, welche in der DDR auch gefahren werden durften. Mit Übernahme von deren Staatsgebiet durch die BRD gilt auch in den 5 n.Bl. die max 60 km/h Regel da dafür kein Bestandschutz im "Einigungsvertrag" ausgehandelt wurde. Wer also mit Motorradanhänger 60+ km/h fährt begeht mindestens eine OWI oder Straftat. Da im BGK keine gesonderte Auflistung von Motorrädern mit AH erfolgt ist von dem selben Strafmaß wie für Pkw mit AH auszugehen. Das bedeutet bei gefahrenen 75 - 80 k/mh gibt es einen Punkt und man löhnt 70 €.
Daher stehen mein Berliner + Campi und der sehr seltene 2Radmotorradanhänger (Bj. ca. 1960) der Fa. Huhn aus Meissen ungenutzt in der Garage rum...
... aus Angst zu schnell zu fahren würde ich meinen Berliner mit Campi aber nicht in der Garage stehen lassen... :shock: LG Dirk

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 21:46
von Slowrider
Die Praxis wird es zeigen . Ich glaube kaum, dass ein Ordnungshüter bei 80 aktiv wird, außer er kennt sich ganz gut aus.
Dass man nur 60 darf , weiß ich .

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Di 3. Mär 2020, 00:05
von feuereisen
Man wird sehen..... 1,2 mal an den richtigen geraten und das Punktekonto füllt sich...
wobbler07 hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:53 ... aus Angst zu schnell zu fahren würde ich meinen Berliner mit Campi aber nicht in der Garage stehen lassen... :shock: LG Dirk
Erlaubte 60 sind mir einfach zu langsam, da kann man ja gleich Simmi oder Schwalbe fahren. Aus dem Alter wo ich das noch musste bin ich zum Glück raus und die behängerte "Muschischaukel" von Berliner ist auch eher was für Opis die zum Oldtimerschaulaufen 20 km bis zum nächsten Hochglanztreffen trullern... :mrgreen:
Das Ding steht als Wertanlage und der Vollständigkeit der Sammlung halber unrestauriert hier rum. Genau wie Pitty, Troll, Tatran, Kr 50, Schwalbe und die anderen Mädchenmoppeds.

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 7. Mär 2020, 14:31
von Slowrider
So, der Hänger ist soweit fertiggestellt.
Zu Pfingsten geht es dann Richtung Köln und dort wird die Kupplung angebaut und die Deichsel und alles beim TÜV abgenommen.
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Gruß Rolf

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 23. Mai 2020, 20:58
von Slowrider
So kleines Update. Hab die Fuhre mal auf die Waage gestellt. Inklusive Box ohne Hund hat der Anhänger 50 kg.
Am Pfingstmontag bringe ich dann Maschine und Hänger in den schönen Westerwald und bekomme sie dann hoffentlich nach 3 Wochen mit TÜV eingetragener Anhängerkupplung und Einzelbetriebserlaubnis für den Hänger zurück.
Der Hund übt derweil schon mal das ein und aussteigen 8-) . Die Box habe ich nochmal neu gemacht und etwas größer und komfortabler gestaltet. Er fährt schon mal probeweise auf der Ladefläche vom Bonsaitruck mit und fühlt sich offenbar wohl.

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Gruß Rolf

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 23. Mai 2020, 21:17
von psilie
Hallo Rolf,
sieht toll aus. Wenn du alles wieder beisammen hast würde mich interessieren, was du beim TÜV hast bezahlen müssen.
Ich fahr seit ein paar Jahren mit einem PAV40 an der AWO rum. Die Kupplung selbst bzw. das Kreuzgelenk waren am Anhänger schon dran. Ich musste mir nur noch das Anschlussstück an den Gepäckträger schweißen. Als Dokument hab ich die originale tschechische Betriebserlaubnis. Bis jetzt bin ich in noch keine Kontrolle geraten. Mal schauen wielang mein Glück noch anhält. :-)

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: So 24. Mai 2020, 11:33
von Slowrider
Du wirst das nicht vergleichen können. Ich kann Dir aber sagen was mich der Spaß kostet.
Ich bezahle für den Anhängebock am Motorrad inklusive pulvern, das Zugrohr mit Schnellwechselkupplung am Hänger inklusive Vorfahrt bei der HU und Gutachten zusammen 1500. Es kommt noch die Einzelbetriebserlaubnis für den Hänger dazu ( ca 140€ ) . und die Eintragung in die Papiere beim Landratsamt.

Das Problem ist nicht, ob sie dich erwischen ohne Betriebserlaubnis, denn das kostet 50€ Strafe und Du musst das Fahrzeug eventuell stehen lassen, sondern ob etwas passiert. Wenn die Anhängerkupplung nicht im Fahrzeugschein des Motorrades eingetragen ist, wird sich die Versicherung weigern einen eventuellen Schaden zu tragen. Das wird dann richtig teuer.
Es geht also nicht nur um die Betriebserlaubnis des Hängers, sondern die Betriebserlaubnis des Motorrades erlischt durch die Kupplung.
Wenn Du also im Osten eventuell einen gnädigen TÜV oder DEKRA Menschen hast, kann es sein dass er das einträgt ( Bestandschutz ) und das würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.
Mit etwas Glück bist Du da mit 150€ dabei.
Gruß Rolf

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 8. Aug 2020, 15:42
von Slowrider
So, das Projekt ist endlich fertig. Hat zwar nichts mit der AWO zu tun, aber für diejenigen die es interessiert.
Am 1.6. ging die Fuhre in die Nähe von Koblenz. Versprochen wurde mir 3 Wochen für alles zusammen.
Ich konnte alles am 1.8. wieder abholen und das Gutachten kommt erst noch mit der Post ( da warte ich jetzt auch schon eine Woche drauf ).
Angeblich lagen alle Verzögerungen an Corona.
Mein Hund hat schon mal Platz genommen und eine erste Runde um den Block zum Test mit Bravour gemeistert.
Wenn das Gutachten dann da ist kann ich die ersten wirklichen Testrunden drehen und werde dies auch erstmal ohne Hund machen um mich an das Fahrgefühl zu gewöhnen.

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Das ist das Ergebnis.
Gruß Rolf