Seite 2 von 3

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 14:18
von Sport-Lu
Klar ist das ärgerlich, aber das ist sicher 50% aller hier anwesenden so passiert.Oldtimerfans sind auch Betrüger.
Richtig wäre natürlich dem Verkäufer eine Lehre zu erteilen,aber bei der Dauer eines Rechtsstreites wirst du dieses Jahr deine AWO wohl nicht mehr fahren.Gerade die gewerblichen Verkäufer sind mit allen Wassern gewaschen.
Die wenigsten hier würden eine perfekt laufende AWO verkaufen,denn meist steckt jede Menge Schweiss und Herzblut drin.Das "Perfekte"muss jeder selber machen.Evtl.kannst du den Kauf rückabwickeln,aber ob dein nächster Kauf in besseren Zustand ist?Ich wünsche dir viel Erfolg bei dieser Geschichte.Sag mal Bescheid was daraus geworden ist.
Gruss Jörn!

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 17:02
von Killerniete
Hallo
Ich kenne den Verkäufer zwar nicht aber ich sag mal so : gekauft wie gesehen - nicht aufgepasst.
Der Verkäufer wird sich rausreden da der Rahmen ja gummigelagert ist ab 200 000.
Das da kein starrer Motor reingehört ist ne andere Sache -passen tut´s und der Motor läuft -nehm ich mal an.
Und so nebenbei schaut man doch wenigstens auf die Nummern beim Kauf und nicht erst nach 4 Wochen.
Aber egal probier ob paar Kröten zurückkommen aber gross prozessieren wird wohl nix bringen.
Und der jetzige Motor wird nach dem Getriebe sicher auch bald ein Sanierungsfall sein -Lehrgeld

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 17:16
von wagner
Wenn’s im Kaufvertrag steht, sieht es gut aus. Lass Dir nichts einreden!

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 18:58
von Helge
Moin, ich denke auch das Klagen nichts bringt. Der Motor/Rahmen (Auslegungssache) ist ja Gummigelagert, wenn auch nur an einer Stelle. Ist zwar nicht korrekt aber trotzdem Gummigelagert. Nummerngleichheit von Motor und Getriebe ist auch gegeben, zwar anscheinend nicht mit dem Rahmen aber da guckt man beim Kauf doch hin! Ich kenne keinen der Beteiligten, denke aber die Anwaltskosten kannste dir sparen. Gruß.

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 19:44
von bavaria blue
Probieren, wenn Du Rechtschutz hast und einen guten Anwald, kostet es Dich ja nichts weiter ...

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 21:15
von Kulbel
Mhm !
Jeden Tag steht ein Dummer auf . Punkt .
Der Händler muss nur warten .
Un dann kommse ins Forum un beschwerne se sich .
Nich die Händler; sondern die ... !
Gruß Alf ;;;;;;

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 09:01
von ebwi64
Hallo, fährt die AWO oder nicht. Wer eine AWO kauft, kauft meistens ein Bastlermoped. Original ist selten und nach über 50 Jahren ist nicht mehr alles im Neuzustand, selbst überarbeitete Teile können durch z.B. Materialermüdung ausfallen. Alte Maschinen kaufen heißt (für mich) schrauben vor fahren. Zum AWO fahren gehört auch schrauben und zwar öfter als bei Honda ,Kawa und usw. Sind halt Oldtimer,welche mehr Pflege, Wartung und Reparatur brauchen. Und kaufen ohne Probefahrt ????

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 09:11
von Dorfjacke
Hallo
Ich denke der Uwe muss selbst entscheiden was er macht,ich hätte mich
auf die AWO konsentriert und nicht auf einen Rechtsstreit, Geld kostet
beides ich finde das Geld in die AWO inwestieren ist der bessere Weg.

Gruß Thomas

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 09:49
von Bin Dabei
Ne Geschichte dazu von mir. Ich habe vor 2 Jahren eine Triumph BJ.2006 im Fränkischen von Privat gekauft. Sollte 5900 Okken kosten. Optisch nicht so toll und nach ner Probefahrt war mir der selbstgebastelte Auspuff zu laut. Wir sind uns dann bei 5250 Okken einig geworden. Und das ziemlich schnell ohne Diskussionen. :D Drauf auf den Hänger und heim.
Zuhause nochmal angemacht und nach nen paar Minuten qualmte es aus der Vorderlampe :shock: Die Sitzbank runter und das Batt. Kabel abgerissen. Was soll ich sagen.... :roll: Die gesamte Elektrik ein Murks ohne Ende.
Nach Anmeldung in einem anderen Forum stellt man natürlich Fragen zum Mopped. Da kam heraus das der eingebaute Motor ein ganz anderer Typ ist und da garnicht reingehört.
Den Verkäufer habe ich natürlich angerufen, der hatte sofort aufgelegt. Auf meine mails wurden nicht geantwortet usw.
Na warte mein Freund. Ab zum Anwältin (ein Model vor dem Herrn) und mal unverbindlich gefragt. Sie meinte, wir probieren das mit arglistiger Täuschung usw. Die 200 Okken für den Brief wäre es mir wert gewesen. Nach ca. 6 Wochen dann ein Brief der "Hübschen" mit der Bitte um meine Kontonummer. Ich habe 500 Okken Preisnachlass überwiesen bekommen und sie nochmal nach Gebührensatzung 178 Okken vom Beklagten.

Mich hats gefreut

PS: Im Kaufvertag stand, Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung von Privat

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Mo 15. Apr 2019, 11:28
von AWO!
Nette Geschichte. Der Verkäufer ist da wohl einfach eingeknickt wegen der Anwältin.
Im Normalfall keine Chance, nicht einen Cent kriegst du wieder wenn du den ganzen Weg bis zum knallharten Ende gehst.
Mein Fazit: Selber Schuld! Wer ein altes Motorrad kauft ohne Probefahrt, dem nötigen Fachwissen und so blauäugig agiert, ist selber Schuld! Ertrag es wie ein Mann und mach das beste draus.