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Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 21:03
von feuereisen
AWOMacha hat geschrieben: Wenn ein Rahmen getauscht wurde, musste also die Nr im Brief geändert werden , nicht im Rahmen.
Wer die Rahmen Nr geändert hat, hat sich auch in der DDR strafbar gemacht,
Theorie und Praxis...der systemtreue gute sozialistische Staatsbürger hat vielleicht so gehandelt... kleine private Werkstätten (aus Mangel an verfügbaren Neuteilen) oder den hausschraubenden AWO Rocker der 80 er hat das eher wenig gekratzt....
AWOMacha hat geschrieben: Auch die Bürger der DDR waren Deutsche, damit war eine gewisse Gründlichkeit und Genauigkeit schon im Blut vorhanden.
Jawoll Herr Oberst !! :lol:

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 21:04
von Slowrider
Nöö, ich weis verschiedene Dinge zwar nur wie ich meine, als Halbwissen, durch die Tätigkeit meines Vaters bei der KTA Karl-Marx-Stadt von ca 1960 bis -zur Wende und aus eigener Erinnerung und den Belegen die ich dazu habe.
Ersatzrahmen wurden bereits ab Werk mit der Rahmen Nr versehen, die sie später getragen haben.
Wenn ein Rahmen getauscht wurde, musste also die Nr im Brief geändert werden , nicht im Rahmen.
Wer die Rahmen Nr geändert hat, hat sich auch in der DDR strafbar gemacht,



So oder so ähnlich muss es wohl sein. Meine AWO ist laut Papieren eine Baujahr 58 , die Rahmennummer beginnt mit E , also Ersatzrahmen . Zulassungsdatum ist der 8.März, was darauf hindeutet, dass das auch das tatsächliche Erstzulassungsdatum ist. Der Motor ist ein zeitgenössicher Frankenstein aus Tourenrumpf der auf Sport umgestrickt wurde.
Gruß Rolf

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 12:08
von Roadrunner
AWOMacha hat geschrieben:das was@ Roadrunner schreibt ist nicht ganz stimmig für mich.
Wenn in Deutschland ein Fahrzeug zugelassen wird, dann ist für den Prüfer die FIN auf dem Rahmen das Zulassungkriterium.
Ob es dazu einen "alten" DDR Brief gibt oder einen aus Honolululu ist Ihm egal. Er könnte nur schneller alle Daten übertragen, wenn der alte Brief da ist.
Wenn zu DDR das Fahrzeug abgemeldet wurde, mit evtl. Späterer Wiederinbetriebsetzung wurde ein Stempel auf Seite 11eingefügt mit Stilllegungsdatum.
Bei Stillegung mit Verschrottung wurde der Brief Eingeschnitten.(ich habe die entsprechenden Beispiele aus eigener Vergangenheit vorliegen)
Übrigens wird evtl vom Prüfer, oder mindestens von der Zulassungsbehörde in Deutschland überprüft, ob es diese FIN bereits gibt, oder ob es sich zB um Diebesgut handelt.
Eine FIN mit der gleichen Nr in Deutschland halte ich für ausgeschlossen. Das Fälschen dieser Nr. ist auch unter Strafe gestellt.
Du siehst das aus sehr theoretischer Seite her aber

A. wie nicht selten klafft zwischen Theorie und Praxis ein enormer Spalt
B. DDR Fahrzeuge , die zur Wendezeit nicht zugelassen waren sind beim KBA nicht erfasst.
C. Zur Wende hat sich kaum einer um den richtigen Werdegang gekümmert , es ging viel unter

Ich muß Feuereisen deshalb vollkommen recht geben . Es war nicht selten ,dass das Fzg an den Brief angepasst wurde, auch wenn es offiziell natürlich , so wie heute auch , verboten ist. Heute wird sowas bestimmt auch gemacht , um ein Fzg . ohne Trara wieder auf die Strasse zu bekommen. Zu DDR Zeiten oftmals der einzigste Weg ein Fzg ohne Brief zugelassen zu bekommen. Auf normalem Weg war eine Wiederzulassung , wie heute, nicht möglich. Da lief schon mal ein Opel Kapitän aus den 50ern mit dem Brief eines Vorkriegsopels oder eine M72 als BMW R71.
Auch waren ehemalige Firmenwagen , die bei Aussonderung eigentlich offiziell nur Verschrottet oder an die DHZ abgegeben werden mussten , so wieder für Privatleute in den Verkehr zu bringen. Mein Vater hat z.B.einen Moskwich 412 von seiner Firma bekommen ,der offiziell verschrottet wurde und der originale KFZ Brief somit verichtet. Von einem Polizisten hat er Privat einen Brief von einem 408 IE gekauft und beim RAT des Kreises einen UMBAU auf 412 beantragt. Das Ganze wurde vom KTA abgenommen und damit war das Auto wieder auf der Strasse.

Du siehst , KEINE HEILE WELT .

Du schreibst in Deutschland 2 Fzg. mit gleicher FIN unmöglich ....... Stimmt wenn du zugelassene meinst. Stimmt nicht , wenn nur eines Zugelassen ist und das zweite irgendwo rumsteht oder unter roter Nr. bewegt wird. Das Problem gabs nämlich bei hochpreisigen Oldtimern. Da wurden auf Treffen die FIN Nrn bei nicht zugelassenen Fzg. abgeschrieben und in Nachbauten eingeschlagen. Diese Wiederzugelassen und Teuer verkauft. Vom Hersteller gabs sogar eine Historie.


Gruß Ralf


PS. Basti , genauso solls Laufen , kontroverse Meinungen aber Zank vermieden !

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 12:49
von Hardy
Ich habe mal 4 AWO's (drei ohne Brief) zusammen mit vielen Teilen gekauft und habe eine Touren davon kurz darauf an einem Stammtisch-Mitglied weiterverkauft.
Der wollte die AWO anmelden und das ging nicht, weil schon eine AWO mit dieser Rahmennummer zugelassen war.
Die Rahmennummer war original eingeschlagen, "nichts geändert", sah alles gut aus.
Auch diese Touren ist kurze Zeit später wieder zugelassen worden und fährt heute noch auf unseren Straßen. (Es gibt doch einige Schlupflöcher in unserem Rechtssystem.) :::::ccc
Einige Leute hatten zur Ostzeiten zwei Fahrzeuge auf einer Zulassung gehabt.
Da können mit Sicherheit einige ältere Leute ein Lied von singen.
Andersrum musste auch ein damaliges Stammtischmitglied (R. K.) beim Rahmenwechsel den Steuerkopf mit der alten Rahmennummer, vom Rahmen abtrennen und zur Zulassungsstelle in Lichtenberg/Hohenschönhausen übergeben, um seine AWO wieder zulassen zu können. :::::ddd

Gruß Hardy

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 14:09
von feuereisen
Roadrunner hat geschrieben: PS. Basti , genauso solls Laufen , kontroverse Meinungen aber Zank vermieden !
Ralf ich denke ich war in meinem von Dir gelöschten Beitrag für meine Verhältnisse schon recht sachlich und habe darin begründet woher u.a. mein Wissen rührt. Weiterem Zank wollte ich ja durch die "zu den ignorierten Mitgliedern hinzufügen" Funktion einfach aus dem Weg gehen.

Ich selbst habe 1991 meinen ersten Trabant vom Vater meiner damaligen Freundin gekauft - jener hatte selbigen seit 1973. Das Fzg. hat Typenschild, DDR Brief und eine zum Bj. 73 passende Fgst. Nr. - aber eine Karosserie mit den Merkmalen eines späteren Modells (ab 88) - breite B Säule, Schraubenfedern hinten, Vorbereitungsbohrungen für beheizbare Heckscheibe/Ausstellfenster, Originallack in Papyrus etc..
Der Wagen wurde nach einem Unfall Ende der 80er in einer Hinterhofwerkstatt neu aufgebaut - woher das Ersatz Fgst./Karosse kamen hat der Alteigentümer nur angedeutet - er hat bei DEUTRANS gearbeitet..

Auch bei Kundenfahrzeugen hatte ich schon oft solche Kuriositäten.
z. Bsp. AWO Sport - DDR Brief,Typschild und Fgst. Nr. ließen auf sich auf Bj. 60 festlegen, der Rahmen wies aber alle Merkmale eines frühen Baujahres auf (Bananenbremshebel, schmale Tankhalterung, Schwinge ohne BW Aufnahme), die Auspuffhaltestrebe war nachträglich angeschweißt und bestand nur aus einem U - Profil. Im Brief war nur "Neuaufbau" mit Datum 1982 vermerkt.

Letztes Bsp. Mini Eigenbaumoped in meiner Sammlung (ähnlich Honda Dax) mit RT 125 Motor, gekürzter Gabel, gespeichten Rollerrädern und einem kompletten Eigenbaurahmen welcher die FIN einer 58er RT-2 trägt. Im noch vorhandenen grauen Fzg. Schein steht MZ RT Eigb. Als Bj. ist 1978 angegeben... In irgendeiner Scheune könnte also noch der Originalrahmen schlummern oder jemand hat daraus wieder eine RT gemacht und düst heute damit neu zugelassen durch die Gegend...

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Do 1. Jun 2017, 22:10
von awoman
Hardy hat geschrieben: Andersrum musste auch ein damaliges Stammtischmitglied (R. K.) beim Rahmenwechsel den Steuerkopf mit der alten Rahmennummer, vom Rahmen abtrennen und zur Zulassungsstelle in Lichtenberg/Hohenschönhausen übergeben, um seine AWO wieder zulassen zu können. :::::ddd

Gruß Hardy

wie krank is das denn ? :shock:

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 00:04
von _JR_
Hallo zusammen,
Bei mir war es Ende 1989 so: ich hatte eine AWO gekauft mit altem Brief, dieser war eingeschnitten, das heisst diese AWO war endgültig abgemeldet. Ich hatte sie damals neu aufgebaut und ein KTA Gutachten machen lassen und bin mit Gutachten und AWO zur Zulassungsstelle. ( mir wurde zuvor von allen Seiten geraten einen Brief zu besorgen, da eine Neuzulassung unmöglich sei )
Ein mir angebotener Fahrzeugbrief war aber so utopisch teuer, das ich es ich es doch erstmal mit dem originalem Brief probieren wollte.
Auf dem Amt sollte es sich dann auch fasst bewahrheiten, das eine Zulassung durch mich nicht moeglich sein wird, aber der Dienststellenleiter bekam das Gespraech mit der Zulassungstante mit und hatte wohl ein Herz für AWOs. Wie man mir dort sagte hätte ich eine "Aufbaugenehmigung" gebraucht. Diese bekamen aber nur befähigte KFZ-Meister, aber mit einem Blick aus dem Fenster zur AWO, die auf dem Parkplatz stand, bekam ich sie dann per Einzelbetriebserlaubniss mit Anerkennung des originalen Baujahres zugelassen. der eingeschnittene Brief wurde dort einbehalten.
Nach der Wende wurde beim Ummelden dann ein BRD-Brief ausgestellt und wieder hatte ich keine Chance die Einzelbetriebserlaubniss zu behalten.
... noch heute steht in den Fahrzeugpapieren...siehe DDR Einelbetriebserlaubniss

Grüße Jan.

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 01:15
von Edeltuning
Slowrider hat geschrieben: ...durch die Tätigkeit meines Vaters bei der KTA Karl-Marx-Stadt von ca 1960 bis -...
Gruß Rolf
Frag ihn mal, ob er sich an die AWO erinnern kann, welche er mit originalem Auspuff als zu laut abgelehnt- und dann mit zugeschweißten Auspuff als korrekt befunden hat. :::::mm :::::cb

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 15:02
von Slowrider
@Edeltuning der Post war nicht von mir, will heißen ich hatte zitiert.
Mein Vater war nicht beim KTA .......kam wohl missverständlich rüber da ich den Text eingekürzt hatte und die Anführungszeichen fehlen...
Der untere Teil ist von mir.
Gruß Rolf

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief

Verfasst: Sa 3. Jun 2017, 13:25
von AWO425SChopper
AWOMacha hat geschrieben: Der einzige Unterschied, an dem man im Fahrzeugbrief erkennen kann, daß das Fahrzeug schon früher mit dem Kennzeichen unterwegs gewesen sein muss, ist auf Seite 2 des Fahrzeugbriefes zu erkennen.
Dort steht im ersten Satz
Das Fahrzeug ist heute mit dem amtlichen Kennzeichen LV XX-XX
zum Verkehr zugelassen worden.
Dieses "heute" ist handschriftlich im Brief durchgestrichen.


Macha
Moin,
wir haben hier eine 53er T mit EZ 13.12.57 und da ist im Original-Brief auf Seite 2 das "heute" nicht gestrichen und auf Seite 8 ist die untere Hälfte ausgefüllt "Von den Sachverständigen der Deutschen Volkspolizei auszufüllen, wenn die Beibringung eines Gutachtens vorgeschrieben ist (§35 StVZO)".
Was bedeutet das jetzt und wo könnte diese ihre ersten 4 Jahre verbracht haben (Behörden, GST vielleicht)?

Gruß Ralf