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Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 18:35
von S1eKej
Edeltuning hat geschrieben: Wenn du das Motorrad auf deinen Namen angemeldet hast, wieso sollte dein Sohn, deine Frau,
dein Kumpel - mit gültiger Fahrerlaubnis - nicht damit fahren dürfen :?:
Tja, ganz einfach. Weil in der Klausel pauschal erstmal steht, dass nur der Versicherungsnehmer das Fahrzeug führen darf. Gegen Extragebühr können weitere Fahrzeugführer eingetragen werden, wobei Frauen günstiger als Männer und daher U25 (bei manchen auch U23-U27) Mädels günstiger sind als die Knaben.

Warum nun der ADAC das nicht bietet weiß ich nicht. Beim Auto geht es doch auch ohne Probleme ...

Ich habe das mal eben auf Huk24.de durchprobiert. dort kann man das ohne Probleme mit TK oder VK auswählen.

Grüße Clemens

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 20:38
von GreenMilk
So, hab mal in die Oldtimer-Markt von April 2015 reingeschaut.
Folgende Versicherungen haben laut dieser Liste
1) einen Tarif für Oldtimer im Angebot und
2) den Fahrerkreis ab 18 Jahren angegeben:
-OldieTS,
-V.C.S. Classic Car Versicherung,
-Württembergische Vers.
und bei ein paar Weiteren ist kein Alter genannt.
Diese Daten habe ich aus der Liste für PKW da in der Motorradliste dazu garnichts steht.
Falls jemand den ganzen Artikel lesen möchte, kann er sich ja bei mir per PN melden und ich lese am Telefon vor. Na Ihr wisst schon... ;-) ;,;,

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 21:05
von Habicht64
Hallo Zusammen,

Habt alle vielen Dank für Eure Tipps und Adressen. Ich habe heute diverse Versicherer angerufen und auf diversen
home page geschaut.
OCC versichert das Motorrad (Edel hat recht, is kein Moped!!! :-) nicht für Fahrer unter 23J. von TK ganz zu schweigen.
ADAC würde mir nur normale Haftpflicht geben mit einem Fahrer unter 25 J. obwohl ich bereits meine Touren und meinen T5 California dort versichert habe. Die Gothaer machte es auch nicht. AXA, Allianz auch nur für Fahrer über 25 J.
Hätte nicht gedacht, dass dies so kompliziert ist. Dabei sollte doch unser aller Kulturgut weiter gepflegt werden, da wir ja auch nicht jünger werden. Ich bin froh, dass mein Sohn keine "Ninja" fahren will. Ich werde nochmal Eure Adressen checken und hoffentlich was passendes finden. Ansonsten bleibt dann nur noch die "normale Haftpflicht" und die Awo immer gleich wegschließen!


Viele Grüße

Henry

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 21:37
von silvio71
Hi Henry ,

versuche es mal bei der VHV da is meine Gutste versichert
Classic -Tarif

Gruß Silvio

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 22:45
von essifreak
Wieso nehmt ihr denn alle den Oldtimertarif? Was bringt das für Vorteile nach sich?
Kostet doch bloß mehr und ist mit Einschränkungen verbunden meiner Meinung nach...

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Do 7. Jan 2016, 23:20
von GreenMilk
essifreak hat geschrieben:Wieso nehmt ihr denn alle den Oldtimertarif? Was bringt das für Vorteile nach sich?
Kostet doch bloß mehr und ist mit Einschränkungen verbunden meiner Meinung nach...
Haben wir doch auf Seite 1 schon geklärt. Hauptgrund ist eben die Höhe der Summe, die du bekommst wenn dir deine Awo z.B. gestohlen wird. Wenn du keine Teilkasko willst bzw. dir leisten kannst, dann bist du mit der Standardhaftpflicht bei nem Internetversicherer wahrscheinlich billiger dran.

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Fr 8. Jan 2016, 07:10
von Habicht64
Richtig erkannt! Es geht nur um den Diebstahlschutz bei der TK.
Danke Silvio, für den Tip! Werde es da auch mal versuchen.

Gruß Henry

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Fr 8. Jan 2016, 10:30
von Habicht64
Habe eine Versicherung gefunden, ohne Einschränkung beim Alter des Fahrers mit TK 150€ SB

Württembergische -der Fels in der Brandung!!!!

kostet nur 63 € pro Jahr mit TK.

Gruß aus Mühlacker!

Henry

Re: Haftpflicht/TK für Fahrer unter 25 Jahren

Verfasst: Fr 8. Jan 2016, 13:08
von S1eKej
GreenMilk hat geschrieben:Bei Diebstahl bezahlt die Teilkasko.
Aber ich denke er meint, daß man bei einem normalen Versicherer nur den Zeitwert laut Schwacke-Liste bekommt. Also wäre demnach unsere Awo nix mehr wert, weil schon alt und abgeschrieben. Ein Oldtimer-Versicherer bezahlt nach Wiederbeschaffungswert laut Markt (Dann sind Fotos wichtig) oder laut Wertgutachten.
Mir fällt da noch ein, Du könntest deinen Autoversicherer mal fragen wie es aussieht wenn du ein Wertgutachten für die Awo vorlegst. Das ist aber nicht ganz billig, wie ich mal gelesen habe...
Ich habe mir das einmal durchgelesen.
Meine Versicherung (HUK) schreibt in der AGB das sie den Wiederbeschaffungswert versichern.
Definition Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne
Quelle: http://www.classic-analytics.de/de/oldt ... definition

Andere Oldtimerversicherungen versichern den Marktwert.
Definition:
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.
Quelle: http://www.classic-analytics.de/de/oldt ... definition

Doch wo liegt explizit der Unterschied. Ein Gutachter kann doch ein Gutachen aufgrund von Fotos erstellen. Dies funktioniert auch nach Diebstahl (OK, die Quali der Fotos muss stimmen). Dann liegt doch aber die Wiederbeschaffung meines Fahrzeuges im Rahmen des Marktwertes. Denn nur so kann man doch ein gleichwertiges Ersatzprodukt beschaffen.

Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht (Meist ja negative)?