Ein Blick über den Tellerrand hinaus (ich hatte den Fall noch nicht; höre aber gelegentlich Aussagen dazu):
Angenommen man kauft einen Rahmen, kann ihn vorab nicht überprüfen, baut alles dran, damit es eine AWO wird, lässt dann ein Vollgutachten machen (erste Abfrage vom TÜV bei der Zulassungsstelle, ob der Rahmen bereits bekannt / gestohlen ist) und geht dann zur Zulassungsstelle (zweite Überprüfung) und es stellt sich heraus, dass der Rahmen als gestohlen gemeldet ist.
Dann wird dann die komplette AWO eingezogen und dem Bestohlenen übergeben. Sollten die gemachten Änderungen belegbar sein, hat man Rückanspruch bzw. Anspruch auf finanzielle Erstattung.
Der Kaufpreis (für den Rahmen) kann man beim Verkäufer jedoch nicht wiederbekommen (Stichwort: Hehlerware).
Meines Erachtens besteht nur eine Möglichkeit, den Preis für einen geklauten Rahmen wiederzubekommen: Im Kaufvertrag muss der Verkäufer erklären, dass der Rahmen sein Eigentum ist und er die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies liegt nur vor, wenn man rechtmäßiger Eigentümer ist.
Dieser Passus steht aber leider in den wenigsten Vorlagen, die online zu finden sind.
siehe auch hier:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... erben.html
Zitat daraus:
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Da der Verkäufer aber bei einem Kaufvertrag verspricht, dem Käufer auch das Eigentum einzuräumen, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt, da er nicht erfüllt hat. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst bestätigt (Bundesgerichtshof vom 19.10.2007, Az.: V ZR 211/06).
Da der Verkäufer dann zu keiner Zeit Eigentum verschaffen konnte ist ihm diese Leistung unmöglich. Daher kann man von dem Vertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Wusste der Verkäufer von dem fehlenden Eigentum, so macht er sich gegebenenfalls auch noch Schadensersatzpflichtig,
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Der Vollständigkeit halber sei noch angefügt, dass es auch Verjährungsfristen gibt.
Diese beginnen immer ab dem Bekanntwerden der Tat (also nicht beim Rahmenkauf, sondern beim Zulassen). Dies sind einige Jahre.
Sollte also der Rahmen beim Zulassen zwar als gestohlen gemeldet worden sein, doch niemand (auch nicht die Polizei) reagiert darauf, verjährt die Sache und der Rahmen geht in den eigenen Besitz über.
-> bekanntes Beispiel: Beim Auffinden von Beutekunst werden heute (also Jahrzehnte später !) immer noch alle juristen Wege beschritten. Und zwar nicht, weil es berühmte Sachen sind, sondern weil sie als gestohlen gemeldet wurden. Nur wenn sich "heute" niemand meldet verjährt der Vorfall nach Jahren und die Sache geht in den eigenen Besitz über.
Eine weitere Anmerkung: Wie es geahndet wird, dass man beim Zulassen den Satz "... gehört vollständig mir..." unterschreibt obwohl dies unwissend nicht zutrifft kann ich nicht beantworten.
Ist es eine Ordnungswidrigkeit ?? Ist es eine Straftat ?? Ist es Täuschung ??
Umso trauriger ist es, dass man keine Möglichkeit hat, eine Vorabüberprüfung durchführen zu können. Oder besteht sie bewusst nicht, da man den Rahmen ja verschwinden lassen könnte ..... ? Wer weis ......