Kleines Kennzeichen in Brandenburg

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Awokalle
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Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von Awokalle »

Ich habe heute in der Zulassungsstelle nachgefragt was ich tun muß
ein kleines Kennzeichen 24 x 13 cm zu bekommen.
Da gibt es eine Verfügung wie folgt :


Amtsblatt Brandenburg Nr. 29 vom 28. Juli 2010
Allgemeinverfügung Nr. 01/2010 des Landesamtes für Bauen und Verkehr zur Genehmigung
verkleinerter zweizeiliger Kennzeichen an Krafträdern, die vor dem 3. Oktober 1990 auf dem
Gebiet der DDR zugelassen waren - Ausnahmen gemäß § 47 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung
Vom 15. Juni 2010
Gemäß § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom
25. April 2006 (BGBl. 1 S. 988), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 2258), in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBI. 1 S. 262) in Verbindung mit § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. 1 S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827),
verfügt das Landesamt für Bauen und Verkehr:
Für alle Krafträder, an denen ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen nicht angebracht werden kann und für die glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR zugelassen waren, gilt folgende Abweichung von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als genehmigt:
§ 10 Absatz 2 und Anlage 4
Es darf ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe c durch die zuständige Zulassungsstelle zugeteilt werden.
Die übrigen Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Wenn eine Zulassungsbescheinigung der DDR nicht vorgelegt werden kann, kann die Zulassung in der DDR durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt werden, auch in einem gegebenenfalls auszufertigenden Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung.
Bedingung
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr in einem Zulassungsbezirk des Landes Brandenburg sowie für die darauf nachfolgenden Fahrzeughalter.
Widerrufs- und Auflagenvorbehalt
Gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 49 Absatz 2 VwVfG ist diese Allgemeinverfügung widerruflich und wird mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen erlassen.
Inkrafttreten
Diese Verfügung gilt gemäß § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG am auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt gemäß § 43 Absatz 1 VwVfG damit in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr in 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag

Das werde ich dann für 3 Fahrzeuge machen :D
2 haben bereits große und die gebe ich dann wieder ab. ;;;;;

Grüße Olaf
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tingeltangelbob

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von tingeltangelbob »

Hallo ich hab darüber auch schon mal geschrieben viewtopic.php?f=2&t=2576&start=20 . Freu dich nicht zu früh nächstes mal anderer Bearbeiter andere Endscheidung . Wünsche dir aber viel Glück . Aber gut geschrieben das hilft anderen auch weiter . Halt uns auf dem laufenden obs geklappt hat .
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Awokalle
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Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von Awokalle »

Mit dem Chef persönlich besprochen ! :::
Der sagte mir das die Mitarbeiter von IHM persönlich
dazu angewiesen werden. ;;;;;;;;;

Entweder ne alte Zulassung oder einen Brief
oder eine Bestätigung der Graukittel über die Zulassung
vor 1990.
Ich denke das sollte machbar sein.
Gilt allerdings nur für das Land Brandenburg.
Vielleicht gibt´s ja in den anderen Bundesländern ähnliches?

Ich werde auf jeden Fall berichten !

Grüße Olaf
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Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von yvonnchen »

So ein Argument brauch ich auch für den Kreis Mettmann in NRW, wenn jemand was hat dann her damit :D
spliffer

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von spliffer »

Awokalle hat geschrieben:Mit dem Chef persönlich besprochen ! :::
Der sagte mir das die Mitarbeiter von IHM persönlich
dazu angewiesen werden. ;;;;;;;;;

Entweder ne alte Zulassung oder einen Brief
oder eine Bestätigung der Graukittel über die Zulassung
vor 1990.
Ich denke das sollte machbar sein.
Gilt allerdings nur für das Land Brandenburg.
Vielleicht gibt´s ja in den anderen Bundesländern ähnliches?

Ich werde auf jeden Fall berichten !

Grüße Olaf

neeeeeeeee also bei uns (kreis heilbronn) hat mir die gute frau am schalter gesagt das man das kleine nur bekommt wenn man den Verkehr behindert und dann muss man noch beim chef vorbekommen und der muss das dann abnicken .naja hab jetzt eins mit 22x20 geht ja auch noch von der größe her.
mettmaxe

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von mettmaxe »

....ich danke preußen für mein kleines stullenbrett ;;;;;;;;;
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Awokalle
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Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von Awokalle »

Hier gilt jedoch nur der Nachweis das das Fahrzeug
vor 1990 in der damaligen DDR zugelassen war.
Und das ein großes Kennzeichen nicht angebracht werden kann. (Ausleuchtung)

Wenn´s Gesetz ist müßte es genügen bei der Tante
am Tresen den Text vorzulegen und zu bitten ein kleines zu
bekommen.
Mir hat der Chef den Text selbst kopiert und er freut sich auf ein
Wiedersehen zum ::: ::: :::
Mir fehlt noch zu einem Fahrzeug der DDR Brief also muß der TÜV o.ä.
eine Bestätigung schreiben.

Grüße Olaf
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schraubebilly

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von schraubebilly »

hallo,
bei unserem landratsamt gibt es das problem zum glück nicht!
als ich beide RT zugelassen habe, wollte sie auch erst ein großes dran machen!
dann habe ich gesagt, dass die auleuchtung des rücklichtes nicht reicht für ein kuchenblech, da die originalen ja auch so in dem maß waren (240*130) dan ging es ganz ohne probleme!
hoffe, dasses nun auch so gut geht bei dir!
grüße
galaxie_68

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von galaxie_68 »

Hi,
mein Beitrag dazu siehe da:

http://www.awoforum.de/viewtopic.php?f=43&t=4385

Gruß

Mario
Glanzhans

Re: Kleines Kennzeichen in Brandenburg

Beitrag von Glanzhans »

also mich fragte die gute frau in der zulassungsstelle ob ich ein großes oder kleines will da die awo vor 68 gebaut worde würde ich auf wunsch ein kleines(125er kennzeichen) bekommen da es ein oldtimer ist
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