
So sitzt meiner
Nicht theorethisch sondern ganz praktisch laut StVO. Motorräder mit Anhänger max 60 km/h. Punkt. Keine Ausnahmen erwähnt. Der Campi und dessen Radkombination sind z. Bsp. für 80 km/h zugelassen, welche in der DDR auch gefahren werden durften. Mit Übernahme von deren Staatsgebiet durch die BRD gilt auch in den 5 n.Bl. die max 60 km/h Regel da dafür kein Bestandschutz im "Einigungsvertrag" ausgehandelt wurde. Wer also mit Motorradanhänger 60+ km/h fährt begeht mindestens eine OWI oder Straftat. Da im BGK keine gesonderte Auflistung von Motorrädern mit AH erfolgt ist von dem selben Strafmaß wie für Pkw mit AH auszugehen. Das bedeutet bei gefahrenen 75 - 80 k/mh gibt es einen Punkt und man löhnt 70 €.Slowrider hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 15:04 Ich habe dann eine Schwinge von der Schwalbe besorgt und ein Rad von einer Vespa 125 , da die Reifenkombi da eine 100 km/h Zulassung hat. ( theoretisch sind nur 60 erlaubt )
... aus Angst zu schnell zu fahren würde ich meinen Berliner mit Campi aber nicht in der Garage stehen lassen...feuereisen hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 12:22Nicht theorethisch sondern ganz praktisch laut StVO. Motorräder mit Anhänger max 60 km/h. Punkt. Keine Ausnahmen erwähnt. Der Campi und dessen Radkombination sind z. Bsp. für 80 km/h zugelassen, welche in der DDR auch gefahren werden durften. Mit Übernahme von deren Staatsgebiet durch die BRD gilt auch in den 5 n.Bl. die max 60 km/h Regel da dafür kein Bestandschutz im "Einigungsvertrag" ausgehandelt wurde. Wer also mit Motorradanhänger 60+ km/h fährt begeht mindestens eine OWI oder Straftat. Da im BGK keine gesonderte Auflistung von Motorrädern mit AH erfolgt ist von dem selben Strafmaß wie für Pkw mit AH auszugehen. Das bedeutet bei gefahrenen 75 - 80 k/mh gibt es einen Punkt und man löhnt 70 €.Slowrider hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 15:04 Ich habe dann eine Schwinge von der Schwalbe besorgt und ein Rad von einer Vespa 125 , da die Reifenkombi da eine 100 km/h Zulassung hat. ( theoretisch sind nur 60 erlaubt )
Daher stehen mein Berliner + Campi und der sehr seltene 2Radmotorradanhänger (Bj. ca. 1960) der Fa. Huhn aus Meissen ungenutzt in der Garage rum...
Erlaubte 60 sind mir einfach zu langsam, da kann man ja gleich Simmi oder Schwalbe fahren. Aus dem Alter wo ich das noch musste bin ich zum Glück raus und die behängerte "Muschischaukel" von Berliner ist auch eher was für Opis die zum Oldtimerschaulaufen 20 km bis zum nächsten Hochglanztreffen trullern...wobbler07 hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 20:53 ... aus Angst zu schnell zu fahren würde ich meinen Berliner mit Campi aber nicht in der Garage stehen lassen...LG Dirk










