lumich hat geschrieben:Nur mal so interessehalber: wie läuft denn das von der rechtlichen Seite her? Darf so ein Nachbau so ohne weiteres auf die Strasse oder muss der komplett abgenommen werden? Man kann ja nicht so ohne weiteres was (nach)bauen, ein Rad ´dranmachen und losfahren - in Deutschland sind die ja etwas pingelig mit sowas. Ein ähnliches Problem gibt es ja auch bei den Nachbau-Rücklichtern, Nachbau-Schwalbenblinker u.s.w. - die haben ja auch keine Strassenzulassung (was gerne verschwiegen wird). Wie gesagt, nur mal so interessehalber...
Gruss,
lumich
moin moin,
ein
seitenwagen ist ein anbauteil, war früher auch schon so, braucht nicht abgenommen werden, kriegt ja auch keine tüv-plakette aufgeklebt, wohin auch, hat ja auch kein nummernschild, wird nur in die zulassung eingetragen, wegen ein sitzplatz mehr, gewicht mehr, ....................
und wenn man den tüv-macker nicht mit der nase drauf stößt, nach dem motto, " hab da mal ' ne frage ........... ", es gibt in unserem neuen vaterland so gut wie alles zu kaufen, auch typenschilder für stoye, die nebenbei bemerkt, nummernmäßig nirgendwo erfaßt sind, weil

keine zulassung erforderlich, kommt also auch ein tüver nicht drauf, da was bemängeln zu müssen,
alles natürlich unter der vorraussetzung, man hat vertrauen in die arbeit der polnischen kollegen, und warum soll deren arbeitsendprodukt weniger taugen als die originale von stoye,
zumal so 'n boot ja nun nicht wirklich das tragende teil einen seitenwagenmaschine ist,
meine auffassung dazu, ich würde so 'n boot von denen bedenkenlos auf der straße bewegen, und ob ein neuer nachbaurahmen oder 'n alter rostiger wieder neu umgefriemelt ( zum teil ) , man muß es einfach sehen und selbst beurteilen, ohne tüv oder dekra, geht schon alles,
gruß von simson